Stand: 1. September 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen re-book marketing & kommunikation Frank Niederländer e.K. – nachfolgend "Vermieter" – und dem jeweiligen Auftraggeber – nachfolgend "Kunde" – über die entgeltliche Bereitstellung von Werbeplätzen in dem Newsletter on art PressReview sowie in dem online-Magazin on art Magazine.
Die Werbeplätze können insbesondere die Einbindung von Werbebannern, Anzeigen, Sponsorenhinweisen oder vergleichbaren digitalen Werbemitteln umfassen.
Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
2. Vertragsschluss
Die Darstellung von Werbeplätzen und Werbeformaten auf der Website oder in sonstigen Verkaufsunterlagen stellt kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss dar.
Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Vermieters in Textform zustande. Maßgeblich für den Umfang der vereinbarten Leistung sind die Auftragsbestätigung sowie gegebenenfalls das individuelle Angebot des Vermieters.
Der Vermieter ist berechtigt, Buchungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Ein Anspruch auf einen bestimmten Werbeplatz besteht nur, wenn dieser ausdrücklich vereinbart wurde.
3. Werbeplätze und Leistungsumfang
Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die Bereitstellung des jeweils vereinbarten Werbeplatzes innerhalb des Online-Magazins oder Newsletters.
Art, Größe, Position, Erscheinungsweise, Laufzeit und gegebenenfalls technische Spezifikationen des Werbemittels ergeben sich aus der jeweils gültigen Anzeigenpreisliste ("Mediakit") sowie aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Buchungsbestätigung.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet der Vermieter weder eine bestimmte Anzahl von Seitenaufrufen, Newsletter-Öffnungen, Klicks noch sonstige Reichweiten- oder Werbeerfolge.
Die Platzierung innerhalb des vereinbarten Werbeumfelds erfolgt nach den technischen und redaktionellen Möglichkeiten des Vermieters. Ein Anspruch auf eine bestimmte Position besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
4. Bereitstellung der Werbemittel
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Schaltung erforderlichen Werbemittel vollständig, technisch einwandfrei und innerhalb der vereinbarten Fristen zur Verfügung zu stellen.
Die technischen Anforderungen an Dateiformat, Abmessungen, Dateigröße, Verlinkung und sonstige Spezifikationen werden dem Kunden in der jeweils gültigen Anzeigenpreisliste ("Mediakit"), mit dem Angebot oder der Buchungsbestätigung mitgeteilt.
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, fehlerhafte, unvollständige oder verspätet gelieferte Werbemittel auf Kosten des Vermieters zu bearbeiten oder technisch anzupassen.
Wird das Werbemittel nicht rechtzeitig oder nicht in einer verwendbaren Form bereitgestellt, kann der Vermieter die Schaltung nicht oder nur zu einem späteren Zeitpunkt vornehmen. Der Vergütungsanspruch des Vermieters bleibt hiervon grundsätzlich unberührt, sofern der Vermieter die Verzögerung nicht zu vertreten hat.
5. Inhalt und rechtliche Zulässigkeit der Werbung
Für Inhalt, Gestaltung und rechtliche Zulässigkeit des vom Kunden bereitgestellten Werbemittels ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
Der Kunde gewährleistet insbesondere, dass die Werbung nicht gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder Rechte Dritter verstößt.
Der Kunde gewährleistet insbesondere, über sämtliche für die Veröffentlichung erforderlichen Nutzungs-, Marken-, Urheber-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechte an den bereitgestellten Werbemitteln und deren Inhalten zu verfügen.
Der Kunde stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Veröffentlichung des vom Kunden bereitgestellten Werbemittels oder seiner Inhalte gegen den Vermieter geltend gemacht werden, sofern der Kunde den Rechtsverstoß zu vertreten hat.
Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der erforderlichen Rechtsverteidigung.
6. Ablehnung und Entfernung von Werbemitteln
Der Vermieter ist berechtigt, Werbemittel abzulehnen oder bereits veröffentlichte Werbemittel vorübergehend oder dauerhaft zu entfernen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass deren Inhalt gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder die redaktionellen bzw. inhaltlichen Grundsätze des Online-Magazins verstößt. Gleiches gilt, wenn die Werbung nach Auffassung des Vermieters geeignet ist, das Ansehen, die Glaubwürdigkeit oder die redaktionelle Unabhängigkeit des Online-Magazins erheblich zu beeinträchtigen.
Der Vermieter ist ferner berechtigt, Werbemittel abzulehnen, die technisch nicht einwandfrei funktionieren oder die Funktionsfähigkeit oder Sicherheit der Website bzw. des Newsletters beeinträchtigen können.
Soweit der Kunde die Ursache für die Ablehnung oder Entfernung zu vertreten hat, bleibt der Vergütungsanspruch des Vermieters bestehen.
7. Newsletter-Werbung mit on art PressReview
Bei der Buchung von Werbeplätzen im Newsletter on art PressReview ist Gegenstand der Leistung ausschließlich die Einbindung des vereinbarten Werbemittels in die jeweils vereinbarten Newsletter-Ausgaben.
Der Newsletter on art PressReview wird an die zum jeweiligen Versandzeitpunkt vorhandenen und für den Versand rechtlich zulässig verwendbaren Empfängeradressen versendet.
Der Vermieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass der Newsletter on art PressReview von jedem Empfänger geöffnet oder die Werbung von jedem Empfänger angezeigt wird.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Übermittlung oder Herausgabe von Empfängeradressen oder personenbezogenen Daten der Newsletter-Abonnenten.
Die gesetzlichen Anforderungen an den Versand des Newsletter on art PressReview und an die darin enthaltene Werbung bleiben unberührt.
8. Schaltzeitraum und technische Verfügbarkeit
Bei einer erheblichen, vom Vermieter zu vertretenden Beeinträchtigung der vereinbarten Schaltungsdauer wird dem Kunden nach Möglichkeit eine angemessene Ersatzschaltung angeboten. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Haftungsregelungen dieser AGB.
Beginn und Ende der Schaltung richten sich nach der jeweiligen Auftragsbestätigung.
Eine ununterbrochene technische Verfügbarkeit der Werbefläche kann aufgrund von Wartungsarbeiten, technischen Störungen, höherer Gewalt oder sonstigen Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Vermieters nicht garantiert werden.
9. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Buchungsbestätigung. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, die Schaltung des Werbemittels bis zum Ausgleich der offenen Forderungen auszusetzen. Die gesetzlichen Rechte des Vermieters bei Zahlungsverzug bleiben unberührt.
10. Stornierung und Kündigung
Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde, kann eine gebuchte Werbeschaltung bis 7 Tage vor dem vereinbarten Beginn kostenfrei in Textform storniert werden.
Bei einer späteren Stornierung kann der Vermieter folgende Stornierungskosten berechnen:
- bei Stornierung bis 7 Tage vor Schaltungsbeginn: 50 % der vereinbarten Vergütung;
- bei Stornierung weniger als 7 Tage vor Schaltungsbeginn: 100 % der vereinbarten Vergütung.
11. Haftung
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Vermieters.
Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
12. Nutzungsrechte an den Werbemitteln
Der Kunde räumt dem Vermieter für die Dauer der vereinbarten Schaltung das nicht ausschließliche, räumlich unbeschränkte Recht ein, die bereitgestellten Werbemittel zum Zweck der vertraglich vereinbarten Veröffentlichung und technischen Verarbeitung zu nutzen.
Der Kunde versichert, zur Einräumung dieser Nutzungsrechte berechtigt zu sein.
Eine weitergehende Nutzung der Werbemittel durch den Vermieter bedarf der Zustimmung des Kunden, sofern sie nicht bereits ausdrücklich vereinbart wurde.
13. Nachweis der Werbeschaltung
Auf Wunsch des Kunden kann der Vermieter nach Abschluss der Schaltung als Nachweis über die erfolgte Veröffentlichung einen entsprechenden Link zur Verfügung stellen. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, begründet ein solcher Nachweis keinen Anspruch auf eine bestimmte Reichweite oder Anzahl von Abrufen.
14. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit berechtigt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
15. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags
Änderungen und Ergänzungen des jeweiligen Werbeauftrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel, soweit gesetzlich zulässig.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Vermieters Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
17. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
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